FAQ
Häufig gestellte Fragen rund um die Themen Rückbau & Entkernung
Ob bei einem geplanten Abriss eines Gebäudes stattdessen ein Rückbau von Nöten ist, ist abhängig von verschiedenen Aspekten. In der Regel muss einer der drei folgenden Faktoren zutreffen:
- Das abzureißende Objekt wurde zuvor bereits für industrielle oder gewerbliche Zwecke genutzt.
- Das abzureißende Objekt ist ein größerer Gebäudekomplex.
- Das abzureißende Objekt könnte mit schadstoffhaltigen. Baustoffen errichtet worden sein
Jeder Rückbau ist vorher dem Bauamt zu melden und zwar ausnahmslos. Man muss vor Beginn des Projekts den Fall immer dem örtlichen Bauamt melden, da ein Rückbau teilweise bestimmte Vorkehrungen und Genehmigungen benötigt.
Zudem müssen wie bei einem Abriss alle Leitungen für Strom, Wasser, Schmutzwasser und Kommunikation abgestellt sein.
Je nachdem aus welchem Grund man einen Rückbau durchführt, kann man den Rückbau mit einem Abriss kombinieren. Oft verwendet man einen Rückbau bei Anbauten an ein Gebäude, die nicht länger benötigt werden, wobei dann am Ende nur noch das benötigte Objekt übrig bleibt und keine weitere Handlungen erforderlich sind. Auch kleinere Bauten und Teilrückbauten werden Stück für Stück abgetragen durch Sägen, Fräsen oder ähnliches, welche dadurch ebenfalls restlos entfernt werden.
Gebäude und Objekte, die einen Rückbau bedürfen, allerdings unter Denkmalschutz stehen, dürfen in keinem Fall abgerissen werden. Es gelten äußerst strenge Auflagen, was mit einem solchen Gebäude passieren darf. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, ob ein Denkmalschutz besteht.
Werden unter dem Bauschutt Materialien oder anderes mit Bergungswert gefunden, kümmern wir uns um deren Verwertung. Wir verrechnen dann den entstandenen Gewinn mit Ihren Kosten, die durch die Arbeiten anfallen. Das führt dazu, das der schlussendliche zu zahlende Betrag sinkt.
Bei einer Entkernung werden jegliche gebäudetechnische Anlagen und nichttragende Innenwände, Deckenkonstruktionen, Türen und Bodenbeläge demontiert. Dabei bleibt die äußere Erscheinung des Objekts unbearbeitet. Das bedeutet, dass der gesamte Innenraum eines Gebäudes entfernt wird, dies jedoch von außen nicht ersichtlich ist. Es bleibt tatsächlich nur der äußere Umriss des Gebäudes erhalten.
Aufgepasst!
Während eines vollständigen Abrisses eines Objekts müssen alte Leitungen für Strom, Trinkwasser und Schmutzwasser, sowie Kommunikation entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Ebenfalls kommt es oft vor, dass man beim Abriss vorhandene Schächte sanieren oder komplett abreißen muss. Dies entscheiden unsere Fachleute vor Ort.
Nach einem Abriss müssen also alle Leitungen (für Strom, Trink- und Schmutzwasser, sowie Kommunikation) neu verlegt werden!